0381/25528700 sender@marefinanz.de

Für alle Überflieger

Ihre Drohnenversicherung von Versicherungsmakler Dario Sender

Wenn die Luft mal dünner wird.

Drohnen sind aus unserem Leben kaum noch wegzudenken. In vielen Bereichen des Alltags haben sie sich etabliert und als nützliche Helfer bewiesen. Ob im privaten, gewerblichen oder militärischen Bereich. Dabei dienen ihre Einsatzmöglichkeiten bei der Aufnahme beeindruckender Foto- und Filmszenen, über die Vermessung von geografischen Flächen und architektonischen Objekten bis hin zu Spionage. Aber auch in der Landwirtschaft und Logistik werden sie als fleißige Bienchen verwendet aber allem voran in der Dienstleistung. Doch ihre Verwendung unterliegt strengen Auflagen und der richtigen Absicherung. Denn eine Drohne ist ein technisches Fluggerät, welches im Regelfall von einem menschlichen Piloten gesteuert wird. Pannen, Unfälle oder gesetzliche Verstöße sind daher nicht ausgeschlossen und können teuer werden. Mit einer passenden Versicherung steht Ihrem nächsten Ausflug nichts im Wege, auch wenn die Luft mal wieder dünner wird!

Foto Drohne
Foto drohnenzertifikat
Foto Verbotschild

Vorschriften & Genehmigungen für die Nutzung von Drohnen und Multicoptern

Wer darf eine Drohne oder einen Multicopter / Quadrocopter fliegen? Und wo? Welche Genehmigungen im deutschen Luftraum sind nötig, welche Gesetze und Richtlinien/Regeln sowie Verbote und Einschränkungen gibt es? Brauche ich tatsächlich eine Haftpflicht?

Was sind Drohnen?

Drohnen sind so genannte unbemannte Flugobjekte (englisch: UAV von unmanned arial vehicle) – nicht zu verwechseln mit den gefürchteten UFOs (unbekannte Flugobjekte).

Drohnen können sowohl autonom / automatisiert fliegende Flugobjekte, als auch von Menschenhand gesteuerte Flugzeuge sein. Ausschlaggebend für die Definition und die Antwort auf die Frage „Was sind Drohnen?“ ist hier der Begriff „unbemannt“. Im Umgangssprachlichen wird die Definition aber oft missbräuchlich nur für die automatisiert fliegenden Himmelsschwärmer verwendet.

Einsatzgebiet: Zivil

Die Einsatzgebiete sind vielfältig. Entweder als reines Hobby-Objekt zum reinen Fliegen oder auch Filmen / Fotografieren oder aus professionellem Anlass.

zivile Nutzung mit den Anwendungsbereichen:

 

  • Luftaufnahmen (Fotografie / Videos)
  • technische Kontrolle (z.B. Hochspannungsmasten / Gebäude)
  • Vermessungstechnik
  • Forstwirtschaft
  • Erkundung / Forschung
  • Tierschutz
  • Polizei / Feuerwehr
Einsatzgebiet: militärisch

Auf der militärischen Seite kommen Drohnen als Militärdrohnen / Kampfdrohnen zum Einsatz.

Deren Nutzung findet man in Anwendungsbereichen:

 

  • Aufklärung / Erkundung / Spionage (Spionagedrohne / Aufklärungsdrohne)
  • Bekämpfung / Tötung / Zerstörung (Kampfdrohne)
  • Rettung / Hilfsaktionen

Seit dem 07. April 2017 gibt es eine durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur auferlegte Verordnung für die Nutzung von unbemannten Flugobjekten und Drohnen. Diese gibt vor wann, wo und durch wen diese genutzt werden dürfen.

Eine wichtige Voraussetzung: prinzipiell ist das Fliegen mit so genannten UAVs (Unmanned Areal Vehicle) erst einmal versicherungspflichtig. Egal ob dies zu reinen Hobbyzwecken oder aus gewerblichen Ambitionen heraus geschieht. Eine Haftpflichtversicherung ist Pflicht.

Immer mehr Versicherungsgesellschaften erkennen die Wichtigkeit für den Einschluss der von unbemannten Flugobjekten ausgehenden Risiken.Diese können Sie als stand-alone oder als Leistungseinschluss in Betriebs- und Privathaftpflichtversicherungen abdecken.

Drohnen über 2 kg dürfen durch 16-jährige mit Kenntnisnachweis, bestätigt durch das Luftfahrt-Bundesamt, geführt werden.
Flugmodelle dürfen durch 14-jährige nach Bestätigung durch einen Luftfahrtverein geflogen werden.

Wo darf man fliegen und wie hoch darf man fliegen?

Flugverbot

  • grundsätzlich für Geräte unter 5 kg außerhalb der Sichtweite
  • über sensiblen Bereichen
    • Einsatzorte von Polizei und Rettungskräften
    • große Menschenansammlungen
    • An- und Abflugbereich von Flugplätzen
    • Krankenhäuser
    • Industrieanlagen
    • Bundes- und Landesbehörden
    • Bundesfern- und Wasserstraßen sowie Bahnanlagen
  • in Flughöhen über 100 Metern, außer gesonderte Erlaubnis und Aufsichtsperson anwesend
  • über Wohngrundstücken bei Geräten über 0,25 kg oder für Geräte die akustische, visuelle oder Funksignale empfangen, übertragen oder aufzeichnen können (Ausnahme: es liegt eine Erlaubnis des Grundstückinhabers vor)
  • unbemannte Luftfahrtsysteme über 25 kg

Die zuständige Luftfahrtbehörde kann Ausnahmen zulassen.

Gibt es Alternativen zur Versicherung?

Ganz klares NEIN! Sowie bereits das Mofafahren ohne Versicherungsschutz undenkbar ist, sollte jeder Modellpilot  für ausreichende Absicherung seines Modellflugzeugs sorgen. Im Übrigen ist es einfach ein besseres Gefühl, versichert an den Start zu gehen.

 

Wo kann ich betriebliche Risiken in Deckung geben?

Handelt es sich um eine gewerbliche Nutzung sollte im ersten Stepp versucht werden, es gegen Prämienzuschlag in der betrieblichen Haftpflicht einzuschließen.

Foto Drohnennutzung

Frei wie ein Vogel – dank passender Absicherung!

In der folgenden Übersicht finden Sie einige Punkte, die Sie in einem Schadensfall absichern. Doch auch hier gibt es unterschiede zwischen den Versicherungsgesellschaften. Daher bleibt das Gespräch mit einem Versicherungsfachmann Ihre persönliche Pflicht! Gerne bieten wir Ihnen die Möglichkeit, sich ausfühlich zu allen Punkten  mit ns zu beraten, damit Ihr nächster Ausflug kein Reinfall wird!

Private Abdeckung u.a.

  • Für Drohnen im Privat- und Freizeitbereich bis zu einem max. Abfluggewicht von 25 kg
  • Deckungssumme wählbar 
  • Europa Deckung, optional weltweite Deckung
  • Ohne Selbstbeteiligung bei Personen- u. Sachschäden
  • Einschluss mehrerer Drohnen möglich. Die vereinbarte Deckungssumme steht je Drohne zur Verfügung.
  • Unbegrenzte Steuereranzahl (Dritte mit Zustimmung des Versicherungsnehmers)

Erweiterungen:

  • Foto- und Filmaufnahmen zur privaten Verwendung
  • Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen
  • Teilnahme an Flugwettbewerben
  • Flüge außerhalb von Modellflugplätzen
  • Drohnensteuerung mittels Smartphone oder Tablet
  • FPV-Flüge
  • Indoorflüge
  • Der automatisch autonome Flugbetrieb (gemäß gesetzlicher Vorgaben)

Gewerbliche Abdeckung

  • Für Drohnen im gewerblichen Betrieb bis zu einem max. Abfluggewicht von 25 kg
  • Deckungssumme wählbar
  • Europa Deckung, optional weltweite Deckung
  • Ohne Selbstbeteiligung bei Personen- u. Sachschäden
  • Unbegrenzte Steuereranzahl (Dritte im Auftrag des Versicherungsnehmers)
  • Private Nutzung durch den Versicherungsnehmer eingeschlossen

Erweiterbar durch verschieden Tarife

 

Deckungsinhalte u.a.

  • Gewerblicher Einsatz: Film- und Fotoflüge, Inspektionsflüge, Vorführ-/Demonstrationsflüge, Vermessungsflüge, Forschungsflüge, Schulungsflüge, landwirtschaftliche Flüge (ohne Sprüh- und Streuflüge)
  • Private Nutzung durch den Versicherungsnehmer
  • Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen
  • Teilnahme an Flugwettbewerben
  • Flüge außerhalb von Modellflugplätzen
  • Drohnensteuerung mittels Smartphone oder Tablet
  • FPV-Flüge
  • Indoorflüge
  • Der automatisch autonome Flugbetrieb (gemäß gesetzlicher Vorgaben)
Erfahrungen & Bewertungen zu Maklerdienste Rostock

MARE FINANZ GmbH

Versicherungsmakler -Dario Sender

Geschäftsführer: Jörg Krüger & Dario Sender
Gerhart-Hauptmann-Straße 23
18055 Rostock
Büro: 0381/25528700
E-Mail: sender@marefinanz.de
www.dariosender.de
www.berufsunfähigkeit-rostock.de
www.cyber-schutz-rostock.de

Mo     09.00Uhr – 17.00Uhr
Die     09.00Uhr – 17.00Uhr
Mi      09.00Uhr – 17.00Uhr
Do     09.00Uhr – 17.00Uhr
Fr       09.00Uhr – 17.00Uhr

Zustimmung

Call Now Button